Zahnersatz
Hier wird zwischen festsitzendem und herausnehmbarem Zahnersatz unterschieden. Als festsitzender Zahnersatz werden Kronen und Brücken bezeichnet. Wenn ein Zahn mit einer Füllung nicht ausreichend stabilisiert werden kann, ist es möglich mit einer Krone die Kaufunktion und Ästhetik wiederherzustellen. Brücken ersetzen fehlende Zähne. Die Nachbarzähne, die die Lücke begrenzen, werden mit Kronen als Brückenanker versorgt.
Kronen und Brücken können oft metallfrei hergestellt werden. Keramiken oder andere moderne Werkstoffe kommen hier zur Anwendung. Bei metallhaltigen Brücken werden Goldlegierungen oder kostengünstigere Nichtedelmetalle verwendet. Diese Brücken werden in der Regel teilweise oder komplett mit hochwertiger Keramik in der individuellen Zahnfarbe beschichtet.
Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten nach Vorgabe der Regelversorgung. Daher wird immer vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan aufgestellt, der zur Genehmigung und Festsetzung der Zuschüsse Ihrer Krankenkasse vorgelegt werden muss.
Herausnehmbarer Zahnersatz bezeichnet Teil- und Vollprothesen. Die Teilprothese kann auch mit einem festsitzenden Zahnersatz kombiniert werden. Wir beraten Sie gern und erklären die Möglichkeiten, die bei Ihrem Zahnstatus in Frage kommen. Auch hier wird zur Behandlung ein individueller Heil- und Kostenplan erstellt.